Interessenkonflikte
Information zum Umgang der BIT Capital GmbH mit Interessenkonflikten
Die BIT Capital GmbH ist ein von der BaFin beaufsichtigtes Wertpapierinstitut und unterliegt verschiedenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Vermeidung von Interessenkonflikten.
Wir sind verpflichtet, im besten Interesse unserer Anleger, der von uns verwalteten Investmentfonds und der Anleger dieser Investmentfonds zu handeln, indem wir unsere Geschäfte stets mit der erforderlichen Ehrlichkeit, Sorgfalt, Redlichkeit und unter Wahrung der Integrität des Marktes ausführen.
Gleichwohl lassen sich Interessenkonflikte bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen nicht immer vollständig ausschließen. Sie können unter anderem Bereiche wie Mitarbeitergeschäfte, Ausführungsgrundsätze,Vergütungsstrukturen, Zuwendungen, Beschwerdewesen und Hinweisgebersysteme betreffen.
Bei der BIT Capital GmbH können Interessenkonflikte insbesondere zwischen den Anlegern und der BIT Capital GmbH(einschließlich ihrer Mitarbeiter) oder mit der BIT Capital GmbH unmittelbar oder mittelbar verbundenen Personen sowie zwischen den auslagernden Kapitalverwaltungsgesellschaften und der BIT Capital GmbH entstehen. Das Verhältnis zwischen Anlegern und den Kapitalverwaltungsgesellschaften betrifft nicht die Sphäre der BIT Capital GmbH.
Identifizierung und Feststellung von Interessenkonflikten
Die BIT Capital GmbH wird in regelmäßigen Abständen mögliche Interessenkonflikte, die bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen entstehen können, identifizieren und schriftlich dokumentieren. Bei der Identifizierung möglicher Interessenkonflikte sind neben den Interessen der BIT Capital GmbH (einschließlich ihrer Mitarbeiter) auch die Interessen weiterer Beteiligter, wie etwa der Kapitalverwaltungsgesellschaften, der verwalteten Investmentfonds und der Anleger, zu berücksichtigen.
Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn die BIT Capital GmbH, einer ihrer Mitarbeiter oder eine Person bzw. ein Unternehmen, die mit der BIT Capital GmbH unmittelbar oder mittelbar durch ein Kontrollverhältnis verbunden sind, aufgrund der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen:
- zu Lasten eines Dritten, einschließlich der verwalteten Investmentvermögen, einen finanziellen Vorteil erzielen oder Verlust vermeiden könnte,
- am Ergebnis einer erbrachten Dienstleistung oder eines Geschäfts ein Interesse hat, das nicht mit dem Interesse des Dritten an diesem Ergebnis übereinstimmt,
- einen finanziellen oder sonstigen Anreiz haben ,die Interessen eines Dritten über die eines anderen Dritten zu stellen,
- für unterschiedliche Parteien dieselben Tätigkeiten ausüben, oder
- im Zusammenhang mit der Erbringung einer Dienstleistung eine Zuwendung (monetärer oder nicht-monetärer Art) von einem Dritten erhalten oder künftig erhalten könnten, die über die übliche Provision oder Gebühr für eine solche Dienstleistung hinausgeht.
Die BIT Capital GmbH erkennt an, dass bereits der Anschein eines Interessenkonflikts ausreichen kann, um vom Bestehen eines solchen auszugehen.
Maßnahmen zur Verhinderung, Verwaltung und Überwachung dieser potenziellen Interessenkonflikte
Die BIT Capital GmbH verfügt überorganisatorische und administrative Vorkehrungen zur Identifizierung,Vermeidung, Auflösung, Steuerung und Überwachung potenziellerInteressenkonflikte, um zu verhindern, dass diese den Investmentfonds undAnlegern erheblichen Schaden zufügen.
Die BIT Capital GmbH hat eineCompliance-Funktion eingerichtet, die diese Vorkehrungen unabhängig überwachtund alle Mitarbeiter zu aufsichtsrechtlichen Anforderungen und internenRichtlinien schult. Die BIT Capital GmbH legt im Umgang mit Anlegern, Kundenund Geschäftspartnern hohe ethische Maßstäbe an und erwartet ebenso hoheethische Standards von ihren Geschäftspartnern.
Die BIT Capital GmbH und ihreMitarbeiter sind verpflichtet, Interessenkonflikte so weit wie möglich zuvermeiden. Unvermeidbare Konflikte sind von der BIT Capital GmbH unter Wahrungder Interessen aller relevanten Beteiligten aufzulösen. Zu diesem Zweck hat die BIT Capital folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Pflicht der Mitarbeiter zur Offenlegung bestimmter Wertpapiergeschäfte gegenüber der BIT Capital GmbH,
- Mitarbeiterschulungen,
- Einrichtung eines Beschwerdemanagementsystems,
- Einrichtung eines Hinweisgebersystems,
- soweit erforderlich, Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Informationsbarrieren, Aufgabentrennung und/oder organisatorische Trennung von Geschäftsbereichen oder relevanten Personen, die möglicherweise kollidierende Interessen vertreten,
- Verhinderung einer unangemessenen Einflussnahme Dritter auf die im Portfoliomanagement tätigen Personen,
- Einführung einer Vergütungsstruktur, die Fehlanreize bei der Erbringung von Dienstleistungen vermeidet,
- Regelungen zur Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung, und
- Offenlegung und Dokumentation von Interessenkonflikten, die nicht vermieden werden können.
Sollten in Ausnahmefällen Interessenkonflikte durch die vorgenannten Maßnahmen nicht vermieden oder aufgelöst werden können, wird die BIT Capital den betroffenen Dritten informieren und ihm hinreichende Informationen zur Verfügung stellen, damit dieser eine umfassend informierte Entscheidung treffen kann. In solchen Fällen wird die BIT Capital GmbH gegebenenfalls von einer Anlage in die betreffenden Finanzinstrumente absehen.
Stand: Mai 2026